Weiterbildungsanbieter und Produktakademien verkaufen ihre Kurse direkt über Lehrwerk: öffentliche Kursseite, Bezahlung über Stripe, Auszahlung auf Ihr Konto. Die Plattformgebühr beträgt je nach Tarif 7 % + 0,50 €, 4 % + 0,50 € oder 2 % + 0,50 € je Verkauf – die Zahlungsgebühren von Stripe sind darin enthalten.
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24) ist klar: Das Fernunterrichtsschutzgesetz schützt auch Unternehmen als Käufer. Online-Kurse mit Lernerfolgskontrolle können deshalb eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) brauchen – auch wenn Sie nur an Firmen verkaufen.
Lehrwerk fragt die Merkmale vor dem Verkauf ab, zeigt das Ergebnis und bietet beide Wege an: Zulassungsnummer hinterlegen oder ohne Lernerfolgskontrolle verkaufen. Das ersetzt keine Rechtsberatung, sorgt aber dafür, dass die Frage gestellt wird, bevor der erste Vertrag zustande kommt.